Städtebauliche Erneuerung

Die Beratung und Begleitung von Städten und Gemeinden bei der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen ist traditionell eine Kernaufgabe der Landsiedlung.
Zu den Tätigkeiten der Landsiedlung gehören hierbei

  • die Beratung von Städten und Gemeinden bei allen förderrechtlichen, städtebaulichen und verfahrenstechnischen Belangen und Problemen
  • die Erstellung und kontinuierliche Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsplanung für die städtebauliche Erneuerung gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien sowie die Ausarbeitung der jährlich aufzustellenden Sachstandsberichte bzw. Aufstockungsanträge
  • die Erfassung, Systematisierung und Bewirtschaftung der sanierungsbedingten Ausgaben und Einnahmen mit einem eigens dafür entwickelten Mittelbewirtschaftungsprogramm sowie die Erarbeitung der Auszahlungsanträge zur Refinanzierung der Maßnahmen durch die Finanzhilfen des Bundes und des Landes
  • die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung privater Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
  • die Abrechnung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme

Die Landsiedlung steht für eine jahrzehntelange erfolgreiche, zuverlässige und absolut kompetente Beratungs- und Betreuungstätigkeit sowie für einen persönlichen und engagierten Beratungsstil und genießt auch bei den Bewilligungsbehörden höchstes Ansehen.

In ihrer Eigenschaft als Sanierungsberater sieht sich die Landsiedlung als „Kümmerer“, der seinen Kommunen nicht nur rasch und zuverlässig mit Rat und Tat zur Seite steht, sondern der auch selbst jederzeit für einen reibungslosen Ablauf des Sanierungsverfahrens Verantwortung übernimmt.