Ökokonto & Ökopunkte – Ausgleichsmaßnahmen in Baden-Württemberg
Naturschutz schaffen, Eingriffe kompensieren.
Ökokonto-Maßnahmen sind naturschutzfachliche Aufwertungen, die bereits im Voraus umgesetzt werden. Dabei entstehen Ökopunkte, die später zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft genutzt werden können – etwa bei Baugebieten oder Infrastrukturprojekten.
Die Landsiedlung Baden-Württemberg (LSBW) entwickelt und realisiert solche Maßnahmen auf eigenen oder gesicherten Flächen gemäß der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg. Die entstehenden Ökopunkte werden über die Flächenagentur Baden-Württemberg an Vorhabenträger vermittelt und ermöglichen eine rechtssichere Kompensation.
Im Fokus stehen hochwertige, agrarstrukturell verträgliche Maßnahmen, die landwirtschaftliche Flächen möglichst schonen. Als landeseigene Gesellschaft begleitet die LSBW Flächeneigentümer, Kommunen und Vorhabenträger von der Entwicklung bis zur langfristigen Sicherung und Pflege der Maßnahmen.
Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie Sie die Vorteile von Ökokonto-Maßnahmen optimal nutzen können.
Unsere Ökokontomaßnahmen im Überblick
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Karte anzeigenBödigheim
Umwandlung von Ackerland in Grünland und Etablierung Magerwiese mittlerer Standorte
Weikersheim
Entwicklung einer artenreichen Magerwiese
Riegel - Schleiche
Nasswiesenerweiterung an der Glotter
Hardheim - Bretzingen
Schaffung von Lebensräumen für licht- und wärmeliebende Arten, Grünlandextensivierung
Bad Wurzach - Gospoldshofen
Extensivierung von Grünland im Wurzacher Ried
Riegel - Himmelreich
Umwandlung von Acker in Nassgrünland am Glotterbach
Lahr
Entwicklung eines Gewässerrandstreifens an der Unditz
Schemmerhofen - Langenschemmern
Entwicklung von Nasswiesen an der Riß
Sulz am Neckar - Offenland
Aufwertung von Trockenhängen im Neckartal - Entwicklung von artenreichem Grünland
Sulz am Neckar-Wald
Aufwertung von Trockenhängen im Neckartal - Waldumbau
Illingen-Roßwag
Sanierung von Weinberg-Trockenmauern
Auenwald-Lippoldsweiler
Sanierung von Weinberg-Trockenmauern
FAQ – Häufige Fragen zum Ökokonto der Landsiedlung Baden-Württemberg
Fragen und Antworten.
Was ist ein Ökokonto?
Ein Ökokonto ist ein Instrument des Naturschutzrechts. Naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen werden dabei im Voraus umgesetzt – noch bevor ein konkreter Eingriff stattfindet. Die dadurch entstehenden Ökopunkte können später genutzt werden, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Grundlage hierfür sind § 16 BNatSchG sowie die Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg.
Wie sicher sind die Ökopunkte langfristig?
Die Ökopunkte der LSBW erfüllen dauerhaft die Anforderungen der Naturschutzbehörden. Als landeseigene GmbH stellt die LSBW sicher, dass Maßnahmen auch bei unvorhergesehenen Ereignissen – etwa nach extremen Wetterereignissen – nachgebessert werden. Die LSBW organisiert die Pflege und Betreuung der Flächen für einen Zeitraum von 30 Jahren. Ein kontinuierliches Monitoring stellt sicher, dass die Maßnahmen ihren naturschutzfachlichen Zweck dauerhaft erfüllen und bei Bedarf angepasst werden.
Welche Vorteile haben Kommunen?
Kommunen, auf deren Gemarkung eine Maßnahme umgesetzt wird, können die entstehenden Ökopunkte vorrangig für eigene Vorhaben nutzen oder an einen selbst benannten Vorhabenträger weitergeben. Die LSBW strebt eine enge Zusammenarbeit mit der Standortkommune an – von der Planung bis zur dauerhaften Betreuung der Flächen.
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit der LSBW?
Die LSBW bringt langjährige Erfahrung in der Planung, Umsetzung und Betreuung von Ökokontomaßnahmen mit. Besonders bei größeren oder komplexen Projekten – etwa entlang von Gewässern – übernimmt sie Koordination, Entwicklung und Vorfinanzierung. Kommunen und Vorhabenträger erhalten so eine verlässliche und vollständig betreute Lösung aus einer Hand.
Wie gelangen Vorhabenträger an Ökopunkte?
Die LSBW ist nicht nur auf Anfrage tätig: Sie hat bereits zahlreiche Maßnahmen im Voraus umgesetzt und verfügt über ein Vorrat an anerkannten Ökopunkten in verschiedenen Naturräumen Baden-Württembergs. Vorhabenträger können so kurzfristig auf verfügbare Ökopunkte zurückgreifen, ohne auf die Planung und Umsetzung einer neuen Maßnahme warten zu müssen. Darüber hinaus plant und realisiert die LSBW auch gezielt neue Maßnahmen für konkrete Vorhaben. Die verfügbaren Ökopunkte werden über die Flächenagentur Baden-Württemberg vermittelt und verkauft. Die behördliche Anrechnung gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgt anschließend im Rahmen des jeweiligen Zulassungsverfahrens.
Wer entwickelt Ökokonto-Maßnahmen?
Die Landsiedlung Baden-Württemberg (LSBW) entwickelt und realisiert Ökokontomaßnahmen als Maßnahmenträger. Die Maßnahmen entstehen auf eigenen Flächen oder auf Flächen von Eigentümern, die rechtlich gesichert sind. Alle Maßnahmen werden vor ihrer Umsetzung durch die zuständige Naturschutzbehörde anerkannt.
Wann werden Ökopunkte benötigt?
Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist gesetzlich zur Kompensation verpflichtet – sofern der Eingriff nicht vollständig vermieden werden kann. Typische Anwendungsfälle sind: Baugebiete in der Bauleitplanung Straßen- oder Leitungsbau Infrastruktur- oder Entwicklungsprojekte Ökopunkte aus einem anerkannten Ökokonto können dabei als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme angerechnet werden.
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